07034 9317-30info@waldhaus-jugendhilfe.de
logo
Das Waldhaus
logo
  • Home
  • Arbeitsbereiche
    • Stationäre Hilfen
    • Ambulante Hilfen
    • Jugendberufshilfe
    • Kommunale Jugendsozialarbeit
  • Karriere
    • Stellenangebote
    • Ausbildungsangebote
    • Quereinsteiger
  • Das Waldhaus
    • Historie
    • Leitbild
    • Standorte
    • Jahresbericht
    • Kooperationspartner und Förderer
    • Projekte
      • Aktuell
      • Archiv
    • Mitarbeitende
    • Betriebsrat
  • Aktuelles
    • ¿Corona!
    • News
    • Blog
  • Juleica
  • Kontakt
    • Spenden
Blog
5. März 2021 durch waldhaus 0 Kommentare 1425 Views
Home Blog Gericht: „Äußerst zweifelhaft“, dass Abschiebung unbegleiteter Kinder rechtmäßig war
Vorhergehende
0
HERR STROBL, HOLEN SIE DIE BEIDEN ELTERNLOSEN ABGESCHOBENEN KINDER NACH LEONBERG ZURÜCK!
18 Februar 2021
Nächste
0
Die Gemeinschaftsschule Jettingen ist Gewinnerschule beim „Tag der Schülergesundheit“
18 März 2021
5. März 2021 durch waldhaus in Blog

Gericht: „Äußerst zweifelhaft“, dass Abschiebung unbegleiteter Kinder rechtmäßig war

 

Dana und Edi hätten höchtswahrscheinlich nicht abgeschoben werden dürfen – dürfen aber vorerst nicht zurück nach Deutschland


Petition: 
https://www.openpetition.de/petition/unterzeichner/herr-strobl-holen-sie-die-beiden-elternlosen-abgeschobenen-kinder-nach-leonberg-zurueck 
***


Das Verwaltungsgericht Stuttgart sieht es als „äußerst zweifelhaft“ an, dass die Abschiebung zweier unbegleiteter Minderjähriger aus einer Jugendhilfeeinrichtung der Waldhaus gGmbH nach Albanien am 14. Dezember letzten Jahres rechtmäßig war. Dennoch lehnt das Gericht den Eilantrag auf Rückholung der Kinder ab. Die Entscheidung fällt nun im Hauptsacheverfahren, das sich noch lange hinziehen kann.

Die Unterstützer*innen der 16-jährigen Dana und ihres zwölfjährigen Bruders Edi (Namen geändert) begrüßen, dass aus Sicht des Gerichts Vieles dafür spricht, dass die Behörden ihre gesetzlichen Verpflichtungen bezüglich der Sicherstellung einer Übergabe der Kinder in Albanien nicht erfüllt haben. Sie bedauern allerdings, dass die Gefährdung des Kindeswohls, die durch die wahrscheinlich rechtswidrige Abschiebung entstanden ist, aus Sicht des Gerichts nicht ausreichend glaubhaft gemacht wurde, um eine Rückholung zu rechtfertigen.
„Rechtlich gesehen reicht die Feststellung, dass eine Abschiebung rechtswidrig war, für sich genommen noch nicht aus, um einen Anspruch auf Rückholung zu begründen. Es muss darüber hinaus ein andauernder rechtswidriger Zustand entstanden sein, der durch die Rückholung beseitigt werden könnte“, erklärt Rechtsanwalt Ruben Hoffmann, der die Kinder vertritt. „Das ist aus unserer Sicht – basierend auf die Schilderungen der Kinder – der Fall, doch leider hat sich das Gericht zumindest im Eilverfahren, wo die Hürden besonders hoch sind, nicht überzeugen lassen. Das heißt aber nicht, dass wir nicht im Hauptsacheverfahren Erfolg haben werden, und wir bleiben diesbezüglich optimistisch.“  Angesichts der langen Verfahrensdauer bei den Verwaltungsgerichten, wird es bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache noch lange dauern – es ist eher unwahrscheinlich, dass eine solche überhaupt noch in diesem Jahr fallen wird. Angesichts der aktuellen Situation der Kinder bereitet dies ihren Unterstützer*innen große Sorgen. „Je länger sich die derzeitige Situation hinzieht, desto gravierender schätzen wir die Auswirkungen ein, die durch die Brüche in der Biographie der Kinder entstehen“, so Cordula Breining, Koordinatorin für unbegleitete Minderjährige im Waldhaus, die nach wie vor im direkten Kontakt mit den Kindern steht und berichtet,  dass sie quasi sich selbst überlassen sind.  „Sie sind nicht mehr bei den Großeltern, sondern beim 21-jährigen Halbbruder. Es ist unklar, wie sie sich finanzieren und versorgen. Wer die Personensorge ausübt, ist unserem Kenntnisstand nach nicht geklärt.“
Aus diesem Grund ist für Michael Weinmann, Bereichsleiter stationärer Bereich beim Waldhaus, die Entscheidung des Gerichts nicht nachvollziehbar: „Es ist für uns unverständlich, dass das Verwaltungsgericht den Eilantrag abgelehnt hat. Wir schätzen die aktuelle Betreuungssituation der Kinder als Kindeswohlgefährdung ein. Durch die Ablehnung des Eilantrags werden die Kinder voraussichtlich noch lange in dieser für sie ungewissen Lage sein, ohne klare Perspektive.“
Diese Einschätzung teilt auch Seán McGinley vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg: „In gewisser Weise ist es ein Freibrief für staatlichen Rechtsbruch, wenn die zuständige Behörde unter Missachtung des Kindeswohls unbegleitete Minderjährige abschiebt, und damit auch noch durchkommt, wenn die betroffenen Kinder nicht in der Lage sind, die genauen Umstände der eingetretenen Gefährdung gerichtsfest zu dokumentieren.“
Der Fall, der in den vergangenen Wochen eine beachtliche Medienresonanz hervorgerufen hat, bewegt in der Schlussphase des Landtagswahlkampfes viele Menschen im Land und wirft ein Schlaglicht auf die Abschiebungspraxis in Baden-Württemberg. Eine Privatperson, die aus der Zeitung von dem Fall erfahren hat, hat eine Petition gestartet, die binnen einer Woche von über 2500 Personen unterzeichnet wurde. 

6
Empfehlen
  • Facebook
  • Twitter
  • LinkedIN
  • Pinterest
Share
Getagged in

Suche

Das Waldhaus

Das Waldhaus kümmert sich seit 1957 um die Belange von Jugendlichen und jungen Familien.

Der Fuchsbau

Frühstücken, schlemmen, Kaffee trinken, feiern oder tagen. Unmittelbar am Schönbuchrand.

Café Fuchsbau

Waldhaus Service GmbH

Vielseitige Dienstleistungen für soziale Einrichtungen und mehr.

Waldhaus Service GmbH

Ihre Spende …

... hilft uns, Jugendliche und junge Familien vor Ort zu begleiten und zu unterstützen.

jetzt_spenden_300

© Waldhaus Jugendhilfe – Impressum | Datenschutzerklärung
logo

Wir verwenden Cookies, um Ihre Erfahrung zu verbessern. Um die neuen Datenschutzrichtlinien zu erfüllen, müssen wir Sie um Ihre Zustimmung für Cookies fragen. 

Einstellungen deaktivieren.

Das Waldhaus
Powered by  GDPR Cookie Compliance
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.

Unbedingt notwendige Cookies

Unbedingt notwendige Cookies sollten jederzeit aktiviert sein, damit wir deine Einstellungen für die Cookie-Einstellungen speichern können.

Wenn du diesen Cookie deaktivierst, können wir die Einstellungen nicht speichern. Dies bedeutet, dass du jedes Mal, wenn du diese Website besuchst, die Cookies erneut aktivieren oder deaktivieren musst.