HERR STROBL, HOLEN SIE DIE BEIDEN ELTERNLOSEN ABGESCHOBENEN KINDER NACH LEONBERG ZURÜCK!
Ein Junge und ein Mädchen, die 2016 im Alter von 8 bzw. 12 Jahren mit ihren Eltern aus Albanien nach Deutschland gekommen waren, wurden 2018 von Ihren Eltern im Stich gelassen. Seither haben sie deshalb das Jugendamt Böblingen als Vormund und lebten in einer Wohngruppe der Kindereinrichtung Waldhaus in Leonberg.
Beide Kinder haben sich dort bestens integriert: Beide sprechen gut Deutsch. Der Junge war bei den Pfadfindern und im Tischtennisverein aktiv, das Mädchen in der Tanzgruppe des Leonberger Jugendcafes „Siesta“. Sie machte gerade ihren Hauptschulabschluss, wollte im Folgejahr die Mittlere Reife draufpacken und war Klassensprecherin in ihrer Schulklasse.
Kurz vor Weihnachten 2020 – morgens 6 Uhr, während alle noch schliefen – erfolgte durch Polizisten unangemeldet die Abholung und das Herausreißen der 12 und 16 Jahre alten Geschwisterkinder aus ihrer Wohngruppe und die Abschiebung per Flugzeug nach Albanien. Der Junge spricht übrigens nicht die albanische Sprache.
Mit dieser Abschiebung hat das Land Baden-Württemberg den ihm anvertrauten schutzlosen wehrlosen Kindern die elementarsten Grundrechte genommen. Die Kinder wurden dem totalen Schock, höchster Verzweiflung und völliger Hilflosigkeit ausgesetzt, und schutzlos in eine ungewisse Zukunft weggeschoben.
Elternlose Kinder stehen unter dem besonderen Schutz des Staates, das gehört zu ihren elementaren Grundrechten. Der Staat, auch der Innenminister von Baden-Württemberg hat die elementaren Grundrechte aller Kinder zu respektieren und zu schützen – immer, zuverlässig, ohne Ausnahme.
Herr Strobl, holen Sie die beiden elternlosen abgeschobenen Kinder nach Leonberg zurück!
Begründung
Der Initiator der vorliegenden Online-Unterschriftensammlung wird die oben formulierte Petitionsforderung mit seiner Unterschrift selbst als Petition beim Landtag Baden-Württemberg einreichen, wodurch der Petitionsausschuss verpflichtet ist, den Vorgang zu behandeln. Die Bearbeitung im Ausschuss braucht aber viel Zeit, verzögert sich aktuell monatelang wegen der anstehenden Wahl eines neuen Landesparlamentes.
Zusätzliche Unterschriften der vorliegenden Online-Unterschriftensammlung erhöhen ganz entscheidend den Druck auf den verantwortlichen Innenminister Strobl, die abgeschobenen Kinder sofort zurückzuholen. Alle Personen – auch Schüler*innen unter 18 Jahre – haben das Recht, hier mit ihrer Unterschrift die beiden abgeschobenen Kinder zu unterstützen!
Ein Junge und ein Mädchen, die 2016 im Alter von 8 bzw. 12 Jahren mit ihren Eltern aus Albanien nach Deutschland gekommen waren, wurden 2018 von Ihren Eltern im Stich gelassen. Seither haben sie deshalb das Jugendamt Böblingen als Vormund und lebten in einer Wohngruppe der Kindereinrichtung Waldhaus in Leonberg.
Beide Kinder haben sich dort bestens integriert: Beide sprechen gut Deutsch. Der Junge war bei den Pfadfindern und im Tischtennisverein aktiv, das Mädchen in der Tanzgruppe des Leonberger Jugendcafes „Siesta“. Sie machte gerade ihren Hauptschulabschluss, wollte im Folgejahr die Mittlere Reife draufpacken und war Klassensprecherin in ihrer Schulklasse.
Kurz vor Weihnachten 2020 – morgens 6 Uhr, während alle noch schliefen – erfolgte durch Polizisten unangemeldet die Abholung und das Herausreißen der 12 und 16 Jahre alten Geschwisterkinder aus ihrer Wohngruppe und die Abschiebung per Flugzeug nach Albanien. Der Junge spricht übrigens nicht die albanische Sprache.
Mit dieser Abschiebung hat das Land Baden-Württemberg den ihm anvertrauten schutzlosen wehrlosen Kindern die elementarsten Grundrechte genommen. Die Kinder wurden dem totalen Schock, höchster Verzweiflung und völliger Hilflosigkeit ausgesetzt, und schutzlos in eine ungewisse Zukunft weggeschoben.
Elternlose Kinder stehen unter dem besonderen Schutz des Staates, das gehört zu ihren elementaren Grundrechten. Der Staat, auch der Innenminister von Baden-Württemberg hat die elementaren Grundrechte aller Kinder zu respektieren und zu schützen – immer, zuverlässig, ohne Ausnahme.
Herr Strobl, holen Sie die beiden elternlosen abgeschobenen Kinder nach Leonberg zurück!
Begründung
Der Initiator der vorliegenden Online-Unterschriftensammlung wird die oben formulierte Petitionsforderung mit seiner Unterschrift selbst als Petition beim Landtag Baden-Württemberg einreichen, wodurch der Petitionsausschuss verpflichtet ist, den Vorgang zu behandeln. Die Bearbeitung im Ausschuss braucht aber viel Zeit, verzögert sich aktuell monatelang wegen der anstehenden Wahl eines neuen Landesparlamentes.
Zusätzliche Unterschriften der vorliegenden Online-Unterschriftensammlung erhöhen ganz entscheidend den Druck auf den verantwortlichen Innenminister Strobl, die abgeschobenen Kinder sofort zurückzuholen. Alle Personen – auch Schüler*innen unter 18 Jahre – haben das Recht, hier mit ihrer Unterschrift die beiden abgeschobenen Kinder zu unterstützen!
Der Initiator möchte die Unterschriften ausdrucken und dem Innenminister Strobl in einem Pressetermin noch vor der im März anstehenden Wahl des Landtags Baden-Württemberg übergeben. Sofern danach weitere Unterschriften eingehen, wird nach der Wahl ein zweites Paket Unterschriften an den Innenminister übergeben.Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Günter Löffler aus Ostfildern