Die Bereichsleiterin für ambulante und erzieherische Hilfen Annette Leitner-Sautter hat berufsbegleitenden an einem modularen Hochschullehrgang teilgenommen und legte die Prüfung zur Beratende Fachkraft im Kinderschutz „insoweit erfahrene Fachkraft“ nach § 8a SGB VIII ab.
Sie besuchte dabei die Paritätische Akademie in Berlin, genau genommen die Fort- und Weiterbildungsabteilung der Hochschule für angewandte Pädagogik. „Nach vielen lehrreichen Stunden bin ich nun glücklich über diesen Abschluss“, so Leitner-Sautter nach ihrer abgelegten Prüfung, „gleichzeitig bin ich über die Möglichkeit der Teilnahme sehr dankbar, dadurch wurde mein Fachwissen und meine Berufserfahrung nochmals auf eine andere Ebene angehoben.“
„Insoweit erfahrene Fachkraft“ ist in Deutschland die gesetzlich gem. SGB VIII, §§ 8a und 8b festgelegte Bezeichnung für die inoffiziell auch Kinderschutzfachkraft beziehungsweise IeF genannte beratende Person im Jugendhilfegefüge zur Einschätzung des Gefährdungsrisikos im Kontext einer vermuteten Kindeswohlgefährdung.
Sie unterstützt, berät und begleitet – ggf. auch in der Folgezeit noch – dabei, gemeinsam ein qualifiziertes Hilfs- und Schutzkonzept für das betreffende Kind zu erstellen. Dadurch sollen Fehlentscheidungen zum Nachteil von Kind und Familie verhindert werden. „In der Praxis erwarte ich durch diese Ausbildung eine enorme Qualitätssteigerung“.
