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22. Juni 2021 durch waldhaus 0 Kommentare 1019 Views
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22. Juni 2021 durch waldhaus in News

Zwei im vergangenen Dezember abgeschobene minderjährige Flüchtlinge aus Albanien dürfen nicht zurück nach Deutschland. Das zwölf und 16 Jahre alte Geschwisterpaar war in Einrichtungen des Hildrizhausener Waldhauses untergebracht gewesen. Das Böblinger Jugendamt verzichtet nun auf eine Berufung gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart.

Gäubote, 22. Juni 2021

von Florian Lieb

In einer Außenwohngruppe des Waldhauses hatten die Flüchtlingskinder ein Zuhause gefunden GB-Foto (Archiv): gb

Es sind noch zehn Tage bis Weihnachten, als am frühen Montagmorgen des 14. Dezember 2020 gegen 5 Uhr die Polizei auf der Matte der Leonberger Wohngruppe des Waldhauses steht, die beiden albanischen Geschwister ihre Sachen packen müssen und zum Flughafen gebracht werden für die Rückkehr nach Tirana. Eine Nacht- und Nebelaktion, über welche die Betreuer und der Amtsvormund der zwei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, seit 2019 in Leonberger Einrichtungen des Waldhauses untergebracht, im Vorfeld nicht informiert worden waren (der „Gäubote“ berichtete mehrfach).

Vergeblicher Antrag auf Eilrechtschutz 

Der Fall hatte für Aufregung gesorgt, die Rechtmäßigkeit der Abschiebung war infrage gestellt worden. Das Jugendamt des Landkreises hatte als zuständiger Amtsvormund einen vom Flüchtlingsrat Baden-Württemberg empfohlenen Rechtsanwalt beauftragt, der beim Verwaltungsgericht Stuttgart Klage auf Rückholung und hilfsweise Feststellung der Rechtswidrigkeit der aufenthaltsbeendenden Maßnahmen erhob und einen Antrag auf Eilrechtschutz stellte. Letzterem gab das Verwaltungsgericht aber im vergangenen Februar nicht statt, die Klage im Hauptsacheverfahren wurde mit Beschluss vom 18. Mai vollumfänglich abgewiesen. Das Böblinger Jugendamt hat sich nach ausführlicher rechtlicher Beratung durch den Anwalt und das Justiziariat des Landkreises „mangels Erfolgsaussichten“ nun dazu entschieden, gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts nicht in die Berufung beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg zu gehen. 

Eine Entscheidung, von der Michael Weinmann, Bereichsleiter stationäre Hilfen beim Waldhaus, gestern durch den „Gäubote“ erfuhr. „Mir war bekannt, dass es wohl so ausgehen würde“, macht Weinmann klar, dass die Hoffnung auf eine Rückholaktion, die er als „kleine Restchance“ beschreibt, in Hildrizhausen eher gering war. Das Waldhaus selbst habe keine Möglichkeit zur Intervention gehabt, „die rechtliche Vertretung hat das Jugendamt“, sagt Weinmann. Dort kam man wohl zu dem Schluss, dass die geringen Erfolgsaussichten den Aufwand nicht lohnen.

Lesen Sie weiter unter: https://www.gaeubote.de/Nachrichten/Mangelnde-Erfolgsaussichten-86037.html

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