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BJW § 34 SGB VIII Diese erzieherischen Hilfe dient zur Verselbstständigung von jungen Menschen aus ihren Familien, Pflegefamilien oder aus Hilfen zur Erziehung. Sie begleitet Ablösungsprozesse, stärkt persönliche Fähigkeiten, übernimmt sozialanwaltliche Aufgaben wir Umgang mit Institutionen, erarbeitet eine berufliche Perspektive und garantiert eine Lebenssicherung.
Betreuungskonzept
Ziele
- lernen, sich ein eigenständiges Leben aufzubauen
- motiviert werden, in die Schule zu gehen oder eine Ausbildung / einen Beruf aufzunehmen
Dauer
- hängt vom Einzelfall ab
Info