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Teilhabechancengesetz §16i Am 01.01.2019 ist das neue Teilhabechancengesetz (THCG) in Kraft getreten. Es beschreibt u.a. das neue Regelinstrument im Sozialgesetzbuch II (§16i SGB II -Eingliederung von Langzeitarbeitslosen). Erstmals müssen die regulär geförderten Arbeitsplätze nichtausschließlich wettbewerbsneutral, zusätzlich und gemeinnützig sein. Das neue Regelinstrument zur sozialen Teilhabe ist ein Paradigmenwechsel in der Politik zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit.
Das THCG hat Familien besonders im Blick und bietet Menschen Perspektiven, damit sich die schädlichen Folgen von langer Arbeitslosigkeit nicht vererben.
Aufgaben und Ziele
Was wird gefördert?
- Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse in Voll- oder Teilzeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, bei kommunalen Unternehmen und bei Trägern.
- Lohnkostenzuschüsse für bis zu fünf Jahren: In den ersten beiden Jahren des Arbeits-verhältnisses beträgt der Zuschuss 100 Prozent, im dritten Jahr 90 Prozent, im vierten Jahr
- 80 Prozent und im fünften Jahr 70 Prozent.
- Der Lohnkostenzuschuss bemisst sich für tarifgebundene und tariforientierte Arbeitgeber sowie für Arbeitgeber, die nach kirchlichen Regelungen entlohnen, nach dem gezahlten Arbeitsentgelt – für andere Arbeitgeber nach dem gesetzlichen Mindestlohn.
- Auch Weiterbildungskosten während des Arbeitsverhältnisses in Höhe von bis zu 3.000 Euro können übernommen werden.
- Übernommen werden außerdem die Kosten einer beschäftigungsbegleitenden Betreuung (Coaching) für die Arbeitnehmerin bzw. den Arbeitnehmer.
Wer wird gefördert?
- Erwerbsfähige Leistungsbezieher ab 25 Jahren, die seit 6 oder mehr Jahren Grundsicherungsleistungen beziehen und in diesem Zeitraum nicht oder nur sehr kurz erwerbsfähig waren.
- (Allein-)Erziehende oder Schwerbehinderte erwerbsfähige Leistungsbezieher ab 25 Jahren, die seit 5 oder mehr Jahren Grundsicherungsleistungen beziehen und in diesem Zeitraum nicht oder nur sehr kurz erwerbsfähig waren.
Standorte
Waldhaus (Jugend)Berufshilfezentrum
Böblinger Straße 130, 71605 Sindelfingen
Stuttgarter Straße 33, 71083 Herrenberg
Römerstraße 134b, 71229 Leonberg
Gefördert von
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