Gewalt gegen Frauen und Mädchen nimmt zu – der Landkreis Böblingen bietet Betroffenen ab Ende 2027 eine geschützte Anlaufstelle an.
Kreiszeitung Böblinger Bote, Melissa Schaich vom 21.03.2026
Im Kreis Böblingen wird es voraussichtlich bis zum Jahresende 2027 wieder ein Frauen- und Kinderhaus geben. Dort sollen bis zu 25 Personen unterkommen können – auch Frauen mit Söhnen über 14 Jahren. Bei der Einrichtung handelt es sich um ein „Open House“. Das bedeutet, dass die Adresse des Hauses nicht geheim gehalten wird. Damit soll es den Frauen erleichtert werden, am normalen Leben teilzunehmen. Wohnungen, in denen Frauen unterkommen, die durch die Gewalt von Männern um ihr Leben bangen müssen, sollen in Zukunft auch noch zur Verfügung gestellt werden.

Stephanie Dieterle, Lisa Artschwager, Annette Leitner-Sautter und Monika Becker (von links) waren maßgeblich an der Ausarbeitung des Konzepts für das Frauenhaus beteiligt. Foto: Stefanie Schlecht
Diese Maßnahmen sind bitter nötig: Laut Bundeskriminalamt nehmen Straftaten gegen Frauen und Mädchen zu. Auch Fälle von häuslicher Gewalt sind auf einem traurigen Höchststand. Seit 2011 gibt es im Landkreis kein Schutzangebot mehr für Frauen, die unter männlicher Gewalt leiden. Damals wurde das autonome Frauenhaus des Vereins „Frauen helfen Frauen“ in Sindelfingen aus finanziellen Gründen geschlossen. Seither mussten die Frauen in anderen Landkreisen Schutz suchen – wenn es denn überhaupt einen Platz gab.
Ein Haus mit hohem baulichen Sicherheitsstandard
Der Spatenstich, bei dem auch Sozialminister Manfred Lucha anwesend war, erfolgte am Donnerstag in der Herrenberger Benzstraße. Die ersten Mauern des Hauses stehen bereits. Bis Ende 2027 soll dort ein barrierefreies, dreigeschossiges Gebäude mit 16 flexiblen Wohneinheiten entstehen. Ein-, Zwei- und Drei-Zimmerwohnungen sowie Gemeinschafts-, Beratungs- und Technikräume kommen in dem Gebäude unter. Das Haus verfüge über einen hohen baulichen Sicherheitsstandard, erklärt Stephanie Dieterle von der Waldhaus Jugendhilfe. Gemeinsam mit Monika Becker, Leiterin der Hilfseinrichtungen Amila und Thamar, Annette Leitner-Sautter, Bereichsleiterin im Waldhaus und Lisa Artschwager, Geschäftsführerin des Waldhauses, ist sie Teil des Teams, die das Frauenhaus maßgeblich konzipiert hat.
„Gewalt gegen Frauen ist keine Privatsache“ Annette Leitner-Sautter Bereichsleiterin Waldhaus
Beim Konzept des „Open House“ stehen die Selbstbestimmung von Frauen und die Sichtbarkeit nach außen hin im Mittelpunkt. „Gewalt gegen Frauen ist keine Privatsache“, sagte Annette Leitner-Sautter. In einem Frauenhaus wie es zukünftig in Herrenberg geben wird, bekommen Frauen die Chance in einem sicheren Rahmen selbstständig zu wohnen, zu arbeiten und zu leben. Unterstützt werden sollen sie von professionellen Beratungsangeboten. Für Frauen, die sich in akuter Lebensgefahr befinden, ist die Einrichtung jedoch nicht geeignet. Konkrete Pläne für Schutzwohnungen für diese Frauen gebe es noch nicht, doch sind diese ebenfalls ein integraler Teil des Betreiberkonzepts. Auch Übergangswohnungen, die im Anschluss an einen Aufenthalt im Frauenhaus zur Verfügung stehen sollen, seien vorgesehen.
„Die Beharrlichkeit, mit der das Projekt verfolgt wurde, hat sich am Ende ausgezahlt“, sagte Roland Bernhard beim Spatenstich. Denn der Weg war voller Herausforderungen: Bereits 2021 war der Grundsatzbeschluss für das Frauen- und Kinderschutzhaus gefallen. Damals wurde eine Förderanfrage an den Bund gestellt, doch diese versank jahrelang, bis der Landkreis schließlich Ende 2023 die Anfrage zurückzog und Hilfe beim Land suchte. Dieses bewilligte schließlich den Antrag und unterstützt das Projekt nun mit 3,8 Millionen Euro. Insgesamt liegen die Kosten bei 6,6 Millionen Euro. Betreiber wird das Waldhaus sein.
Vor allem im Hinblick auf das Gewalthilfegesetz, das bis 2032 in Kraft treten soll, sehen die Verantwortlichen die neue Anlaufstelle für Frauen im Kreis Böblingen auf ein sicheres Fundament gestellt. Dieses Gesetz stellt nämlich erstmals auf Bundesebene sicher, dass Frauen einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung haben. Bis 2032 haben die Länder also noch Zeit, ihre Hilfesysteme auszubauen, um diesem Rechtsanspruch gerecht zu werden. Im Kreis Böblingen ist nun ein erster Schritt getan.




