Fachberatung bei Häuslicher Gewalt

Häusliche Gewalt ist leider keine Seltenheit. Lautstarke Eskalationen in Paarkonflikten, bis hin zu körperlichen Auseinandersetzungen führen oft zu polizeilichem Eingreifen.

Wenn die Staatsanwaltschaft zu der Entscheidung kommt, das laufende Verfahren einzustellen, erfolgt diese Einstellung mit einer Beratungsauflage für die Täter:innen. Die betroffenen Männer und Frauen sind in der Situation oft selbst überfordert. Wir bieten den Täter:innen Hilfe an, sich mit ihrem Verhalten konstruktiv und lösungsorientiert auseinanderzusetzen. Wir sind aber auch Gesprächspartner für das Verhalten der Partner:innen und begleiten und unterstützen die Männer oder Frauen bei der Entwicklung von konstruktiven Streitformen.

Übernahme von Verantwortung für das eigene Handeln und kein Zulassen von Rechtfertigungsstrategien.

  • Stärkung der Selbstkontrolle und das Entwickeln von Lösungsideen
  • Erkennen von Stressfaktoren und Eskalationsmustern in der Paardynamik

Zielgruppe und Zugang:

  • Die Täter:innen werden durch die Gerichtshilfe der Staatsanwaltschaft zugewiesen im Rahmen der Verfahrenseinstellung nach § 153 a. Es finden abhängig von der aktuellen Situation 3 bis 10 Beratungen statt.
  • Als Bewährungsauflage durch die Gerichte.
  • Auf Empfehlung vom Amt für Jugend und Bildung.
  • Aufgrund persönlicher Motivation und dem Wunsch die Selbststeuerung zu verbessern, können Männer und Frauen und Diverse auch freiwillig unser Beratungsangebot annehmen.

Der Ansprechpartner

Uwe Seitz

Bereichsleiter
Mobil 0172 – 7541713 seitz@waldhaus-jugendhilfe.de

Sonja Zimmermann

Mobil: 0151 – 161 161 14 zimmermann@waldhaus-jugendhilfe.de