Soziale Trainingskurse

Ein Sozialer Trainingskurs ist..

  • eine ambulante Maßnahme im Strafverfahren (§ 10 Abs. 1 Nr. 6 JGG).
  • ein geschlechtergetrenntes Angebot für 14-21 jährige junge Menschen, die wegen eines Gewaltdelikts vor Gericht standen und eine richterliche Weisung/Auflage dafür erhalten haben.
  • ein Gruppentraining mit bis zu 10 TeilnehmerInnen, das an 4 Terminen durchgeführt wird. Die Trainings werden von 2 Fachkräften durchgeführt.

Ziele

Wir nehmen eine konfrontative, aber auch ressourcenorientierte Perspektive ein und stehen den Teilnehmern grundsätzlich positiv gegenüber d.h. wir akzeptieren den/die Jugendliche/n in seiner/ihrer Person, lehnen aber seine/ihre Gewaltbereitschaft ab. Neben einer Verhaltensveränderung wird eine positive Wertevermittlung und Werteerziehung bei den Teilnehmern angestrebt.

  • Konfrontation mit der Tat, Aufzeigen und Abbau von Neutralisierungs- sowie Rechtfertigungsstrategien
  • Erkennen der eigenen Stärken und Schwächen, Stärkung eines positiven Selbstkonzeptes, Überprüfung und Korrektur des eigenen Selbstbildes, Entwicklung von Lebenszielen.
  • Förderung der Empathiefähigkeit, Förderung eines moralischen Bewusstseins, Entwicklung von Opferperspektiven.
  • Anhebung der Schwelle zur Gewaltbereitschaft, Erlernen von Konfliktvermeidungsstrategien, Stärkung der Selbstkontrolle, Erkennen der Auslöser für Aggression

Diebstahlprojekte 

Ein Diebstahlprojekt ist

  • ein gemischtgeschlechtliches Angebot für 14-21 jährige junge Menschen,

die wegen eines (Laden-) Diebstahldelikts vor Gericht standen und eine richterliche Weisung/Auflage dafür erhalten haben
oder
deren Teilnahme am Kurs über die Möglichkeit der Diversion (§§ 45 II und III, 47 JGG) von der (Jugend-) Staatsanwaltschaft festgelegt wird.

  • ein Gruppentraining mit bis zu 10 TeilnehmerInnen, das an 3 Terminen durchgeführt wird. Die Trainings werden von 2 Fachkräften durchgeführt.

Bei der inhaltlichen Arbeit im Kurs geht es um die verschiedenen Motivationslagen, die zur Straftat geführt haben sowieum deren Auswirkungen und Folgen.

Medienkurse „Gewalt im Internet“ 

Ein Medienkurs ist

  • ein gemischtgeschlechtliches Angebot für 14-21 jährige junge Menschen, die aufgrund von Themen wie Sexting oder dem Besitz und Versenden von kinderpornographischen und/oder verfassungsfeindlichen Bildern/Videos etc. strafrechtlich in Erscheinung getreten sind.
  • ein Gruppentraining mit bis zu 10 TeilnehmerInnen, das an 3 Terminen durchgeführt wird. Die Trainings werden von 2 Fachkräften durchgeführt.

Bei der inhaltlichen Arbeit geht es neben der Straftat und deren Folgen, auch um die individuelle Internetnutzung, Gefahren und Vorteile des Internet, Verhalten im Netz, die eigene Verantwortung im Netz, Opferperspektive etc.

 

Betreuungsweisungen 

Eine Betreuungsweisung ist

  • eine ambulante Maßnahme im Strafverfahren (§ 10 Abs. 1 Nr. 6 JGG).
  • ein Unterstützungsangebot, das zeitlich beschränkt ist (3 Monate, 6 Monate, etc.) und im Einzelkontakt von einer Fachkraft durchgeführt wird.

Gemeinsam werden individuelle Ziele festgelegt, die bearbeitet und erreicht werden sollen.

Inhaltlich relevante Themen sind häufig:

  • Erarbeitung einer schulischen bzw. beruflichen Perspektive
  • Entwicklung einer geregelten Tagesstruktur
  • Entwicklung einer sinnvollen Freizeitgestaltung
  • Erfüllung der Bewährungsauflagen
  • Reflexion des eigenen Verhaltens und Entwicklung von Problemlösekompetenzen
  • Herstellung von Kontakten zu Fachberatungsstellen wie z.B. zur Schuldnerberatung
    • ä.

Die Ansprechpartnerinnen

Jugendberufshilfezentrum Sindelfingen

Böblinger Straße 130
71065 Sindelfingen

Andrea Sindlinger

Mobil: 0173 – 5419643 sindlinger@waldhaus-jugendhilfe.de

Kathrin Wochele

Mobil: 0172 2035511 wochele@waldhaus-jugendhilfe.de

Gefördert von: